Vor rund 200 Jahren leisteten die Bürger Flachts noch Frohndienste im „Kronwald Hagenschieß“. Mit der Bauernbefreiung in Württemberg fand diese Praktik jedoch ein Ende. Die Flachter Bauern waren von Ihrer Zwangsarbeit im Wald befreit, jedoch auch von ihren Bauholzansprüchen.
Aus dem Vertrag von 1841 geht hervor, dass damals 127 Hofbesitzer Flachts, 12 Hektar Wald zum freien Eigentum bekommen haben. Dieser Vertrag sicherte den Flachtern ihren Bau-, und Brennholzbedarf vor der eigenen Haustür. Der Gerechtigkeitswald Flacht besteht noch heute und ist durch Schilder sowie Grenzsteine markiert. Man findet unseren Gerechtigkeitswald, wenn man Flacht Richtung Mönsheim verlässt. Er verläuft parallel zum Postweg, welcher sich in der Nähe der Flachter Waldhütte befindet. Auch das ursprüngliche Besitzverhältnis besteht heute noch und ist fest an die damals gemessenen Haus- und Grundstücksverhältnisse gebunden. Dadurch wird gewährleistet, dass der Gerechtigkeitswald immer in Flachter Hand verbleibt. Zur Regelung der Rechte und Pflichten, welche sich aus diesem Eigentum ergeben, erhielt der Gerechtigkeitswald Flacht im Jahr 1988 notariell die bis heute gültige Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).