Verhalten im Wald

„Und in den Wald gehe ich, um meinen Verstand zu verlieren und meine Seele zu finden.“

John Muir

Unsere Wälder sind Anziehungspunkt für Spaziergänger, Jogger und Naturliebhaber. Immer mehr Menschen suchen im grünen Meer des Waldes einen Ausgleich zum hektischen Berufsalltag. Darüber hinaus haben wir viele weitere Ansprüche an den Wald. Er soll Holz liefern, Tieren und Pflanzen einen artgerechten Lebensraum bieten und nicht zuletzt für saubere Luft, Lärmschutz, ein ausgeglichenes Klima und frisches Wasser sorgen. Wie wir alle wissen, sind Wälder weltweit hohen Umweltbelastungen ausgesetzt; diese haben biologische, witterungsbedingte, oder auch menschengemachte Ursachen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, worauf wir bei jedem unserer Waldbesuche achten sollten. Wenn wir diese einfachen Verhaltensregeln einhalten, können wir weiterhin unsere Seele in den heimischen Wäldern baumeln lassen. Dem Gerechtigkeitswald Flacht ist dies ein wichtiges Anliegen, weshalb wir dieses Leitbild verinnerlichen, uns dafür einsetzen und als Vorbild agieren wollen. Der Wald dankt dir mit seinem Zwitschern der Vögel, den summenden Insekten, der wohlig frischen Luft und dem beruhigenden Rauschen des Windes, wie er sich durch das Geäst der grünen Baumwipfel schlängelt!


Kurz gesagt…

  • Verhalte Dich im Wald stets ruhig, rücksichtsvoll und vorsichtig.
  • Schütze die Tiere und störe sie – insbesondere nachts – nicht.
  • Beschädige keine Bäume, Sämlinge und Pflanzen.
  • Achte auf deine Mitmenschen.
  • Benutze die Waldwege und passe Deine Geschwindigkeit an.
  • Beschädige keine Einrichtungen und Hinweisschilder.
  • Halte Deinen Hund nahe bei Dir, bestens an der Leine.
  • Halte den Wald sauber und nehme deinen Müll mit.
  • Sei achtsam und beachte Hinweise und Absperrungen.
  • Halte Dich an die Regeln in Schutzgebieten.
  • Achte auf Forst-, und Jagdarbeiten.
  • Begehe keine Hochsitze.
  • Mach nur an ausgewiesenen Grillstellen Feuer und Rauche nicht.
  • Schau nicht weg bei Fehlverhalten.

Waldknigge von A-Z

Aufsammeln

Am Boden liegende „Waldprodukte“ wie Äste, Rinde und Holz dürfen in geringen Mengen zum Eigengebrauch gesammelt werden. Das Fällen von Bäumen, das Abschneiden oder Abreißen von Ästen ist verboten. Wild wachsene Blumen und Gräser darf man für einen Blumenstrauß zu pflücken (ganze Pflanzen mit Wurzelballen dürfen in der Regel nicht entnommen werden) und auch Beeren, Nüsse, Pilze und Kräuter, dürfen sofern sie nicht geschützt sind, in geringen Mengen für den Eigengebrauch gesammelt werden. Beachten Sie bitte, dass in Naturschutzgebieten das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten zum Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt in der Regel vollständig untersagt ist.

Beschädigen von Bäumen und Pflanzen

Das Verletzen der Rinde, oder das Abbrechen von Zweigen schadet dem Baum und führt zu Wundstellen. Diese öffnen den Weg für Krankheitserreger, Pilze und andere Schädlinge. „Liebesbeweise“ oder ähnliche „Verewigungen“ können zum Baumsterben führen. Der Wald besteht jedoch nicht nur aus Bäumen, unter den Kronen verbirgt sich noch Vieles mehr. Nachwachsende Bäume und Sträucher bieten einer Vielzahl von Tieren, Insekten und seltenen Pflanzenarten Schutz. Unter den Baumkronen liegt die Strauchschicht und unter dieser die Krautschicht, wo wir Blumen, Moose, Walderdbeeren und Pilze finden. Damit dieser Lebensraum intakt bleibt, rät der Gerechtigkeitswald Flacht, Dickicht und bewachsenen Boden nicht zu beschädigen.

Besteigen von Bäumen

Das Klettern auf Bäume geschieht „auf eigene Gefahr“. Der Gerechtigkeitswald Flacht weißt darauf hin, dass dabei Bäume beschädigt und Tiere wie z.B. brütende Vögel gestört werden können.

Brandschutz im Wald

Hinweistafeln und Pressemitteilungen geben Auskunft über die Brandgefahr. In Baden Württemberg ist bei der höchsten Waldbrandwarnstufe (4) das Verlassen der Wege verboten. Nur wenige der Waldbrände in Deutschland entstehen spontan. Der Gerechtigkeitswald Flacht bittet die Waldbesucher um Umsicht und die Einhaltung der Regeln auf den Hinweistafeln der Gemeinde.

Eichenprozessionsspinner

In einigen Bundesländern wie auch in Baden Württemberg hat die früher seltene Schmetterlingsart stark zugenommen. Die Raupe des Schmetterlings richtet nicht nur Fraßschäden an ihrem Wirtsbaum an, ihre feinen Härchen sorgen beim Menschen für heftigen allergischen Hautausschlag. Vor allem im Mai und Juni sollten daher Gebiete mit Eichenprozessionsspinner gemieden werden, die Raupen oder Gespinnste nicht berührt werden und auf Holzernte und Pflegemaßnahmen sollte verzichtet werden solange Nester sichtbar sind. Der Gerechtigkeitswald Flacht empfiehlt einen Befall nur von Fachleuten bekämpfen zu lassen.

Fuchsbandwurm

In den letzten 30 Jahren hat Zahl der Füchse wie auch ihre Infektionsrate mit dem Bandwurm auch in Baden Württemberg drastisch zugenommen. Wild gesammelte Früchte, Gemüse, Kräuter und Pilze sollten vor dem Essen unbedingt gründlich abgespült und abgekocht werden, denn ab 60 Grad Celsius sterben die Eier des Fuchsbandwurmes ab. Einfrieren oder das Einlegen in Alkohol ist hingegen unwirksam. Der Gerechtigkeitswald Flacht rät, auch Katzen und Hunde regelmäßig zu entwurmen.

Grillen/Lagerfeuer

Das Entzünden von Feuer ist im Wald nur an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine wilde Feuerstelle auf einer Waldlichtung oder einer Wiese nahe des Waldrandes betrieben wird. Auf Flächen, die an Wälder grenzen, ist eine Mindestentfernung von 100 Metern zwischen der Feuerstelle und dem Waldrand einzuhalten. Der Gerechtigkeitswald Flacht rät, die öffentliche Grillvorrichtung am Flachter Waldhäuschen zu nutzen.

Hochsitze

Jagdliche, imkerliche und forstliche Einrichtungen dürfen nur von befugten Personen benutzt und betreten werden.

Hunde

In den Baden-Württemberg müssen Hunde im Wald nicht angeleint sein, sich jedoch im Wirkungsbereich des Besitzers befinden. Hunde dürfen auf keinen Fall Wildtieren hinterherjagen. Die Tiere würden sonst vor den Hunden Stressverhalten zeigen und Jäger sind dazu berechtigt, gegen wildernde Hunde einzuschreiten. Der Gerechtigkeitswald Flacht empfiehlt daher, dass Sie Ihre Liebsten im Wald an der Leine zu führen. Für Hunde der zuständigen Förster und Jäger gilt diese Anleinpflicht nicht.

Jagd

Für die Jagd benötigt man in Baden Württemberg einen gültigen Jagdschein und es müssen weitere jagdrechtliche Bestimmungen berücksichtigt werden. Die Jagd regelt und erhält die heimischen Tierwelt (Hege) und mindert den Verbiss von Jungbäumen. In den Händen der Jäger liegt deshalb häufig auch die Pflege von Biotopen und gefährdeten Tierarten.

Joggen und Spielen

Sofern keine gesonderten Verbote wie in Schutzgebieten vorliegen, darf im Wald in der Regel auch querfeldein gejoggt und auf Waldlichtungen z.B. Ball gespielt werden. Der Gerechtigkeitswald Flacht empfiehlt jedoch, beim Laufen auf den Wegen zu bleiben, um die Tiere im Wald möglichst wenig zu stören und die eigene Verletzungsgefahr zu minimieren.

Kraftfahrzeuge und Parken

Motorisierte Fahrzeuge dürfen Waldwege nur dann befahren, wenn eine Erlaubnis vorliegt, wie z.B. bei Waldbesitzern oder Forstbediensteten und auch das Parken im Wald oder auf Waldwegen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Bitte benutzen Sie die gekennzeichneten Wanderparkplätze.

Musik und Lärm

Im Wald sollte man sich ruhig und umsichtig verhalten. Besonders in Schutzgebieten ist von allen Ruhestörungen abzusehen. Bei Belästigung anderer Erholungsuchender durch Lärm oder laute Musik können auch in nicht geschützten Wäldern Geldbußen erhoben werden. Wer sich im Wald ruhig verhält wird hingegen mit waldtypischer Geräuschkulisse belohnt.

Müll

Zurückgelassener Müll im Wald führt dazu, dass Böden und Grundwasser verunreinigt werden und bedroht die Tier, und Pflanzenwelt. Der Gerechtigkeitswald Flacht wünscht sich deshalb von allen Waldgängern gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein. Wilder Müll in der Natur ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Umweltstraftat und wird stets bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Dies gilt auch für Zigaretten Stummel.

Picknick

Ein Picknick im Wald ist abseits von Schutzgebieten erlaubt und bietet Gelegenheit für ein erinnerungswürdiges Erlebnis. Der entstehende Müll muss selbstverständlich entsorgt werden. Der Gerechtigkeitswald Flacht empfiehlt Ihnen die Natur zu achten und nur dort ein Picknick aufzuschlagen, wo die Pflanzenwelt möglichst wenig beschädigt wird. Statt im Wald bietet es sich deshalb besser an bei den öffentlichen Grill&Freizeitanlagen, wie zum Beispiel an der Flachter Waldhütte zu picknicken.

Radfahren und Reiten

Das Radfahren und Reiten im Wald ist nur auf geeigneten bzw. gekennzeichneten Straßen und Wegen erlaubt. Querfeldein- oder Crossfahren ist ohne gesonderte Genehmigung grundsätzlich verboten. Das Mountainbiking und insbesondere das Off-Road-Fahren kann zu Schäden an Boden und Vegetation, sowie zur Belastung von Wildtieren führen. Häufig treten auch Konflikte zwischen Mountainbikern und Wanderern auf, die sich belästigt oder gar bedroht fühlen. Hier gilt es, Rücksicht zu nehmen!

Rauchen im Wald

Achten Sie bitte darauf, dass das Rauchen im Wald in Baden Württemberg vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten ist. Der Gerechtigkeitswald Flacht rät Ihnen auf das Rauchen im Wald grundsätzlich zu verzichten. Liegen gelassene Zigarettenkippen sind toxischer Plastikmüll und stellen eine ernsthafte Gefahr für die Umwelt dar.

Tiere

Alle Waldtiere stehen unter Schutz und dürfen nicht unnötig gestört werden. Dazu gehört z.B. auch das Aufsuchen der Tiere, um sie zu fotografieren. Was für die Menschen Erholung und Entspannung ist, kann für die Bewohner des Waldes Stress bedeuten. Der Gerechtigkeitswald Flacht bittet daher die Waldbesucher in der Brut- und Setzzeit (April bis Juni) und im Winter um besondere Rücksicht im Wald.

Waldarbeiten

Werden Bäume gefällt oder andere Waldarbeiten durchgeführt, können Waldflächen für Besucher gesperrt werden. Dies geschieht zu Ihrer eigenen Sicherheit, denn gerade bei Fällarbeiten besteht Lebensgefahr! Der Gerechtigkeitswald Flacht empfiehlt Ihnen mit offenen Augen und Ohren durch den Wald zu gehen und gesperrte Wege zu meiden.

Zecken

Wir befinden uns in Baden Württemberg in einem Zecken Risikogebiet. Man trifft sie vorwiegend in Wäldern mit Unterholz, wo sie sauf Büschen und Gräsern sitzen, und nicht, wie vielfach angenommen, auf Bäumen. Gefährlich an Zecken sind die von ihnen übertragenen Erreger (FSME und Borreliose). Um die Gefahr eines Zeckenstiches zu minimieren, rät der Gerechtigkeitswald Flacht, besonders in den gefährdeten Monaten (Frühsommer bis Herbst) nicht durch Gebüsch und Unterholz zu streifen, sondern breitere Waldwege zu nutzen und die Haut zu bedecken. Kurze Hosen oder Sandalen sind im Wald nicht zu empfehlen. Nach einer Wanderung sollte man möglichst schnell den ganzen Körper und die Kleidung absuchen. Bei Zeckenstichen, oder kreisförmigen Hautrötungen ist es ratsam einen Arzt aufzusuchen. TIPP: Der Nachweis von Borreliose ist im Menschen nicht immer einfach, deshalb empfiehlt der Gerechtigkeitswald Flacht, die Zecke wenn möglich mit Tesafilm zu fixieren und beim Arzt abzugeben.

Zelten

Das Schlafen im Freien, z.B. in einem Schlafsack, ist erlaubt. Dagegen ist das Bauen fester Unterstände und das Aufbauen von Zelten verboten bzw. genehmigungspflichtig. Der Gerechtigkeitswald Flacht ist ein Privatwald, die Genehmigung zum Aufschlagen eines Zeltes kann beim Vorstand erbeten werden.